Resolution - Praktische Philosophie jetzt einführen
Schon seit längerem versucht der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen Druck auf Politik und Schulministerium auszuüben, um endlich die Einführung von Praktischer Philosophie an Grundschulen in NRW umzusetzen. Wir hatten gehofft, mit der Verabschiedung eines Lehrplans noch unter der Schwarz/Gelben Landesregierung endlich voranzukommen, müssen jedoch frustriert feststellen das unter Schwarz/Grün, kaum Fortschritte zu verzeichnen sind.
Neben verschiedenen Anfragen der Oppositionsparteien (FDP/SPD) im Landtag zu dem Thema, hat das Landespräsidium eine Resolution zur Einführung von Praktischer Philosophie beschlossen.
Hier ein kleiner Überblick zur aktuellen Situation.
Praktische Philosophie
ist seit 2003 in NRW als Ersatzfach in der Sekundarstufe 1 eingeführt und kann unterrichtet werden, sofern die sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Seither erfreut sich das Fach einer zunehmenden Beliebtheit, auch wenn es noch nicht an allen Schulen eingeführt ist. In der Oberstufe müssen Schülerinnen und Schüler am Philosophieunterricht teilnehmen, wenn sie vom Religionsunterricht befreit sind.
Für die Grundschulen wurde mehrfach angekündigt ein vergleichbares Ersatzfach einzuführen, welches das sogenannte „Heidenhüten“ ersetzen soll. Am 1. August 2021 wurde dann auch ein entsprechender Lehrplan veröffentlicht. Gleichzeitig wurde angekündigt, das neue Fach ab dem Schuljahr 2023/2024 einzuführen. Seit 2022 gibt es erste Fortbildungen für Lehrkräfte; die Nachfrage übertraf das Angebot bei weitem. Leider wurde die Einführung mehrfach vertagt; ein verbindlicher Termin wurde bisher nicht genannt (Beantwortung der Anfrage der FDP im ASB). Deshalb stellt sich nun überall Resignation ein. Auch die Einrichtung von ordentlichen Studiengängen ist bisher Zukunftsmusik. Die Grundschulen dürfen das Fach selbst höchstens als AG-Angebot anbieten; ein Erproben im ordentlichen Unterricht verbleibt in einer rechtlichen Grauzone.
Zugleich werden immer mehr Kinder auch in der Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet. Hier sind die Schulen in der Pflicht, eine Betreuung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Randstunden. Für ein AG-Angebot oder ähnliches stehen den Schulen aber keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung, das qualifizierte Personal fehlt dann für andere Stunden und Lehrmittel können auch kaum angeschafft werden.
So werden die Schulen weiterhin alleine gelassen und suchen nach eigenen Lösungen, die häufig darin bestehen, Kinder im Religionsunterricht lesen oder malen zu lassen oder sie einfach direkt darin zu integrieren.
Für die Schülerinnen und Schüler heißt das, dass Sie kein altersentsprechendes Angebot bekommen, sich mit Sinn- und Wertfragen auseinander zu setzen.
Der letzte Schulausschuss am 04. September 2024 im Landtag hatte das Thema "Praktische Philosophie" auf der Tagesordnung. Dabei ging es um eine Anwort des Schulministeriums auf eine vorher im Ausschuß gestellt der Anfrage der FDP. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2740.pdf
Diese Antwort gibt einen guten Überblick über die Versäumnisse des Schulministeriums und der eher schleppenden Einführung von Praktischer Philosophie. Die Landesregierung kennt den Sachverhalt sehr genau und kann darstellen dass fast ein 1/4 der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsgrundschulen religionsfrei sind. In Zahlen an den 2716 Grundschulen gibt es demnach insgesamt ca. 170.000 Schülerinnen und Schüler, für welche es keinen alternativen Unterricht anstelle des Religionsunterrichtes gibt. Die also 2 Stunden in der Woche (Religionsunterricht laut Lehrplan) irgendwie anders beaufsichtigt bzw. unterrichtet werden müssen. Zwar kann die Landesregierung darstellen dass mittlerweile mehr als 350 Lehrkräfte über Zertifizierungskurse berechtigt wären Praktische Philosophie zu unterrichten, allerdings gibt es noch keine Richtlinien für die Einführung als Unterrichtsfach. Es wird lediglich erlaubt Praktische Philosophie in Form von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der OGS anzubieten.
Über einen konkreten Zeitplan zur Einführung des alternativenm Unterrihcts gibt das Schulministerium keine Auskunft.
Dies wird dann mit der Beantwortung der kleinen Anfrage der schulpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Dilek Engin, noch mal sehr deutlich.
Antwort Schulministerium auf SPD Anfrage
In der Antwort formuliert das Schulministerium, dass Schülerinnen und Schüler am Unterricht des Ersatzesfaches Praktische Philosophie teilnehmen, soweit diese Fach in der Ausbildungsordnung vergeshen und an der Schuile eingerichtet ist. Nur leider erwähnt das Schulministerium nicht wann denn die Ausbildungsordnung geändert werde, bzw. wann die Einführung an Grundschulen erfolgt. Es ist nicht wirklich hilfreich auf die Frage, wann mit einer Einführung des Unterrichtsfaches gerechnet werden kann, zu antworten dass dafür Bedingungen zu erüllen sind, und nicht zu erwähnen, wann die selbstgesteckten Bedingungen erfüllt werden.
Es muss sogar bezweifelt werden, dass es Anliegen der Landesregierung sei "perspektivisch eine Teilnahme am Ersatzfach Philosophie als Alternative zur Teilnahme am konfessionsgebunden Religionsunterricht zu ermöglichen." Denn nur ein Absatz weiter heißt es: "Schülerinnen und Schülern ist es grundsätzlich möglich, auch konfessionslos oder konfessionsfremd an einem Religionsunterricht teilzunehmen."
Wir stehen also immer noch vor der erschreckenden Situation, dass in einem säkularem Staatswesen, der Religionsunterricht grundgesetzlich garantiert wird, während für ein Viertel der Grundschülerinnen und Grndschüler, nach wie vor keine Alternative angeboten werden kann im Gegenteil ihnen fast gönnerhaft vom Schulministerium nahegelegt wird, sie können ja am Religionsunterricht teilnehmen. Wir wissen längst, dass die Zahl der Kinder mit einer religiösen Sozialisation immer weiter abnimmt. Aber offenkundig ist das Schulministerium in NRW nach wie vor unfähig auf diese Veränderungen zu reagieren.
Mit der von uns formulierten und im Präsidium verabschiedeten Resolution fordern wir die Landesregierung auf, endlich zu handeln.
Hier können sie die Resolution mit unterschreiben und sich der Forderung anschließen.