Schwangerschaftsabbruch
Humanistische Orientierung
Humanist*innen gehen von der Eigenverantwortlichkeit aus, das Leben selbst zu gestalten. Sie sorgen sich um die Würde und das gute Leben eines jeden Menschen
Nach humanistischer Überzeugung besitzen Frauen das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und ihre Familienplanung. Erst aus der fortschreitenden Entwicklung des Fötus, wie beispielsweise dem entstehenden Schmerzempfinden, ergibt sich eine Schutzbedürftigkeit, die eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau rechtfertigt.
Praktisch gelebter Humanismus muss einerseits die Abwägung des Wertes eines entstehenden Lebens anerkennen, gleichzeitig jedoch die Autonomie der Frau hinsichtlich ihrer Lebensführung unterstützen.
Das Recht auf Selbstbestimmung
Zu einem guten Leben gehört das Recht auf Selbstbestimmung und damit auch die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper. Schwangere Frauen sollen daher im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen. Hierbei vertrauen Humanist*innen darauf, dass diese ethische Entscheidung überlegt und nicht leichtfertig getroffen wird.
Der Schutzstatus des Ungeborenen
„Humanist*innen achten menschliches Leben bereits in den ersten Entwicklungsstufen. Sie gehen aber davon aus, dass der frühe Embryo noch nicht über die menschlichen Eigenschaften verfügt, die nach unserer Auffassung einen eigenständigen moralischen Schutzstatus erfordern.
Zwar hat schon die Zygote das Potential, sich zu einem Mitmenschen zu entwickeln. Bei gewollten Schwangerschaften genießt die daher einen hohen moralischen Wert, begründet durch den Kinderwunsch. Da diese Bewertung aber subjektiv ist, gibt es umgekehrt bei ungewollten Schwangerschaften keinen Grund, hier gegen die Interessen und Wünsche der Schwangeren einen gesellschaftlichen Schutzstatus geltend zu machen.“
Die moralische Verantwortung für den werdenden Menschen steigt mit der wachsenden Empfindungsfähigkeit des Fötus. Wie und wann sich die Schmerzempfindung und das Bewusstsein entwickeln lässt sich nicht exakt ermitteln. Denn Schmerz und Bewusstsein sind innerpsychische Zustände, die zwar im neuronalen Gewebe ihre notwendige Bedingung haben, aber nicht kausal als Materialeigenschaft aus ihm folgen. Der Schutzstatus des Menschen folgt zudem nicht unmittelbar aus seinen körperlichen Eigenschaften. Er ist keine biologische Tatsache, sondern eine ethische Zuschreibung.
Beispielsweise verlieren von Analgesie (Schmerzunempfindlichkeit) betroffene Menschen dadurch selbstverständlich nicht ihren moralischen Anspruch auf Schutz ihres Lebens.
Je weiter die Entwicklung des Fötus fortgeschritten ist, desto mehr nimmt auch sein moralischer Schutzstatus zu. Dieser ist jedoch nicht allein durch das Vorhandensein bestimmter neuronaler Strukturen allein zu begründen. Der Schutzstatus des Ungeborenen kann sich sowohl mit fortschreitendem Wissensstand als auch mit sich gesellschaftlich wandelnden ethischen Maßstäben verändern.