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Resolution: Praktische Philosophie endlich einführen!

Schon seit längerem versucht der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen Druck auf Politik und Schulministerium auszuüben, um endlich die Einführung von Praktischer Philosophie an Grundschulen in NRW umzusetzen. Wir hatten gehofft, mit der Verabschiedung eines Lehrplans noch unter der Schwarz/Gelben Landesregierung endlich voranzukommen, müssen jedoch feststellen das unter Schwarz/Grün, kaum Fortschritte zu verzeichnen sind. 

 

Neben verschiedenen Anfragen der Oppositionsparteien (FDP/SPD) im Landtag zu dem Thema, hat das Landespräsidium eine Resolution zur Einführung von Praktischer Philosophie beschlossen.

Hier ein kleiner Überblick zur aktuellen Situation. Die Resolution ist dieser Nachricht angefügt.

 

Praktische Philosophie  

ist seit 2003 in NRW als Ersatzfach in der Sekundarstufe 1 eingeführt und kann unterrichtet werden, sofern die sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Seither erfreut sich das Fach einer zunehmenden Beliebtheit, auch wenn es noch nicht an allen Schulen eingeführt ist. In der Oberstufe müssen Schülerinnen und Schüler am Philosophieunterricht teilnehmen, wenn sie vom Religionsunterricht befreit sind. 

 

Für die Grundschulen wurde mehrfach angekündigt ein vergleichbares Ersatzfach einzuführen, welches das sogenannte „Heidenhüten“ ersetzen soll. Am 1. August 2021 wurde dann auch ein entsprechender Lehrplan veröffentlicht. Gleichzeitig wurde angekündigt, das neue Fach ab dem Schuljahr 2023/2024 einzuführen. Seit 2022 gibt es erste Fortbildungen für Lehrkräfte; die Nachfrage übertraf das Angebot bei weitem. Leider wurde die Einführung mehrfach vertagt; ein verbindlicher Termin wurde bisher nicht genannt (Beantwortung der Anfrage der FDP im ASB). Deshalb stellt sich nun überall Resignation ein. Auch die Einrichtung von ordentlichen Studiengängen ist bisher Zukunftsmusik. Die Grundschulen dürfen das Fach selbst höchstens als AG-Angebot anbieten; ein Erproben im ordentlichen Unterricht verbleibt in einer rechtlichen Grauzone.

 

Zugleich werden immer mehr Kinder auch in der Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet. Hier sind die Schulen in der Pflicht, eine Betreuung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Randstunden. Für ein AG-Angebot oder ähnliches stehen den Schulen aber keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung, das qualifizierte Personal fehlt dann für andere Stunden und Lehrmittel können auch kaum angeschafft werden. 

So werden die Schulen weiterhin alleine gelassen und suchen nach eigenen Lösungen, die häufig darin bestehen, Kinder im Religionsunterricht lesen oder malen zu lassen oder sie einfach direkt darin zu integrieren. 

 

Für die Schülerinnen und Schüler heißt das, dass Sie kein altersentsprechendes Angebot bekommen, sich mit Sinn- und Wertfragen auseinander zu setzen.

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Veröffentlichung

Sa, 24. August 2024

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