HVD-NRW Humanistischer Verband Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R

 
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News

Sterbehilfe: Dokumentation in der ARD

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Am 18.03.09 zu sehr später Stunde (23.30 Uhr) strahlte die ARD eine bemerkenswerte Sendung aus, in der unser Verband in mehreren Interviews mit Frau Gita Neumann von seiner besten Seite gezeigt wurde:

Sterbehilfe: Der Streit um den selbstbestimmten Tod

Diese Sendung kann man sich in der ARD-Mediathek (http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/1860302) in voller Länge ansehen. Es lohnt sich für unsere Arbeit bezüglich der Sterbehilfe und bei der Argumentation bei der Beratung von Patientenverfügungen. Bleibt abzuwarten, ob die Dritten-Programme der ARD zu einem späteren Zeitpunkt die Sendung noch einmal ausstrahlen.

Dierk Koch, 19.03.09

 
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Die „Humanisten“ (Nichtreligiöse, Freidenker, Atheisten u.a.) im Humanistischen Verband verfügen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe und politischer Überzeugung über ein großes Potential an Wissen auf vielen Gebieten, das sie in soziale, kulturelle, bildungs- und gesellschaftspolitische Bereiche einbringen und Problemen und Fragen lösen und beantworten können.

Nachfolgend nennen wir einige Schwerpunkte unseres Engagements und zeigen Projekte auf, an denen wir arbeiten und an denen Sie sich beteiligen können.

In unserer langen Tradition existiert eine lebensbejahende moderne Feierkultur, die die Menschen direkt anspricht und die von Jedermann in Anspruch genommen werden kann, frei nach dem Motto „von der Wiege bis zur Bahre“. Schauen Sie mal unter dem Link: Fest- und Feierkultur.

Weiter finden Sie u. a. folgenden Themen:

 

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Patientenverfügung

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Patientenverfügung: Neues Gesetz stärkt den Willen des Patienten!

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Darin sind neben persönlichen Einstellungen oder Wünschen v.a. verbindliche Festlegungen zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen enthalten. Diese können für kritische Krankheitssituationen eingefordert, zeitlich beschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der (oder die) Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung direkt kund zu tun.

Seit dem 1.9.2009 ist eine zivilrechtliche Regelung im Betreuungsrecht – als Teil des BGB – zur Patientenverfügung in Kraft. Demnach sind Patientenverfügungen ausdrücklich in jedem Stadium verbindlich. Dies gilt aber nur, wenn die Behandlungen und ärztlichen Eingriffe genau festgelegt wurden, in die der (oder die) Betroffene einwilligt oder sie untersagt. Diese Festlegungen müssen zudem den späteren Lebens- und Behandlungssituationen zuzuordnen sein. Das ist leider in vielen herkömmlichen Patientenverfügungen, v.a. auch notariell aufgesetzten, nicht der Fall!

Patientenverfügung (Abriss)Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt dazu aus (zusammengestellt aus: Broschüre Patientenverfügung des BMJ, Sept. 2009):

„… Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen … oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. … Das Gesetzt definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“ (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).

… Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein… Niemand ist aber an eine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Mal gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 Absatz 1 Satz 3 BGB)… Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten…“

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat an diesem Gesetz im Rahmen einer interdisziplinären AG des BMJ aktiv mitgewirkt. So sind unsere Humanistischen Beraterinnen und Berater auch in der Lage, Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung qualifiziert zur Seite zu stehen.

Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch unsere Sammelmappe zukommen, in der neben wichtigen Informationen auch Vollmacht-Vordrucke und eine Standard-Patientenverfügung enthalten sind, die Sie auch selbst ausfüllen können. Wenden sie sich dazu bitte vertrauensvoll an unser Büro in Dortmund.

Für weitergehende Fragen, Terminabsprachen für persönliche Beratung oder Vorträge zum Thema „Patientenverfügung“ steht Ihnen Jürgen Köster, Vizepräsident des HVD-NRW gerne zur Verfügung unter: koester(at)hvd-nrw.de.

Weitere Informationen unter: www.patientenverfuegung.de

 

 



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